Subventionen werden getätigt, um einen “künstlichen” “Einfluss auf eine Marktenwicklung zu nehmen. Im Falle von Elektrofahrzeugen gibt es in der Schweiz kantonal sehr unterschiedliche Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge:
Kanton Zürich
Der Kanton Zürich zum Beispiel erlässt bei diesen Fahrzeugen die Motorfahrzeugsteuer ganz: “Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrsabgabe befreit.”
Kanton Sankt Gallen
Im Kanton Sankt Gallen nur in den ersten 4 Jahren: “Elektrofahrzeuge sind im Inverkehrsetzungsjahr und für die drei folgenden Jahre zu 100%, danach zu 50% steuerbefreit.”
Hier der Link des Bundesamt für Energie
Hier gehts direkt zum PDF des Bundesamtes
Dazu gibt es spezielle Subentionen für Unternehmen, die mehrere Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge) betreiben:
Beitrag – für Personenwagen:
CHF 1‘000 plus CHF 60 pro ganzes Gramm, um welches der CO2-Ausstoss 95 g/km unterschritten wird, max. 15 % des Anschaffungspreises für die Grundausstattung*
Details siehe hier.